STARTPAKET für Amateurfunk-Schulstationen

Vor 15 Jahren gab es in Deutschland noch etwa 200 mehr oder weniger aktive Schulstationen. Da diese Zahl aus verschiedensten Gründen deutlich zurückgegangen ist haben der AATiS e.V. mit Unterstützung vom DARC-Verlag und FUNKAMATEUR beschlossen, Neueinrichtungen und Reaktivierungen von Schulfunkstationen mit einem Startpaket zu fördern. Im Wert von ca. 900 € wird dieses Paket unter folgenden Bedingungen bereitgestellt:

 

  • Rufzeichen der Schulfunkstation und Ausbildungsrufzeichen müssen vorliegen

  • Beantragung / Besitz einer RIA-Nummer

  • Angabe der Schule und Schulart

  • Verantwortlicher Funkamateur ist AATiS- und DARC- oder VFDB-Mitglied

  • Verbrauchsmaterial geht in den Besitz der Schulfunkstation über

  • Funkgeräte, Lötstationen und SDR gehören dem AATiS e.V.

  • halbjährlich ist ein Bericht mit Foto(s) an dl3hrt [at] aatis.de zu schicken, Verwendung im QTC des Funkamateur

  • Jährliche Teilnahme am Europatag am 05.05.

  • Dauer der Bereitstellung erfolgt für zwei Jahre

  • wird die Aktivität vorher beendet, ist das gesamte Restmaterial zurückzugeben

Inhalt des Startpaketes Teil 1- Verbrauchsmaterial:

  • 5 Sätze Ausbildungsunterlagen Amateurfunkprüfung (DARC-Verlag)

  • 2 Stück Jahrbuch für den Funkamateur (DARC-Verlag)

  • 10 Taschen-Kalender FUNKAMATEUR (FUNKAMATEUR)

  • AATiS-CDs: WEISS und LILA

  • 10 aktuelle Rundschreiben/ Medienlisten

  • 10 Sätze BB

  • 10 Bausätze AS001

  • 10 Bausätze mit NE555

  • 10 Sätze AS306 oder AS332

  • 1 AS324 als Stationsuhr aufzubauen (UTC)

Inhalt des Startpaketes Teil 2- Rückgabepflichtiges Inventar:

  • 2 SDR-Lösungen zur Ausleihe an die Schüler PSK-Empfang

  • 2 Funkgeräte 2m/ 70 cm

  • 2 Stück Lötstationen

Rückgabe:

  • nach Ablauf des zweiten Jahres ist eine Verlängerung möglich

  • Entscheidung darüber trifft der AATiS-Vorstand

  • Rücksendung erfolgt auf Kosten der Schule/ OV oder Übergabe in Goslar (Bundeskongress), Kassel (FUNK.TAG) bzw. Friedrichshafen (HAM)

Für die Antragstellung mit Bestätigung (Stempel und Unterschrift) der Schule und des zuständigen OVV gibt es ein entsprechendes Formular, welches bei dl3hrt [at] aatis.de unverbindlich angefordert werden kann.

Die Entscheidung zur Vergabe und Anzahl der Förderungen pro Jahr trifft ausschließlich der AATiS-Vorstand, es besteht kein Rechtsanspruch.