Beitragsordnung des AATIS e.V. – Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in Schulen
Die Mitgliederversammlung des Vereins: AATIS e.V. – Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in Schulen hat am 06.03.2026 auf Grundlage des §6 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung, Fälligkeit und Anpassung der Mitgliedsbeiträge des Vereins „AATIS e.V. – Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in Schulen“. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und gilt für alle Mitglieder.
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung und kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres.
§2 Beitragsverpflichtung
Die Mitglieder des Vereins sind nach §6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt bei der erstmaligen Verabschiedung dieser Beitragsordnung:
- für Mitglieder 54,00€ / Jahr
- für Mitglieder bis 25 Jahre 38,00€ / Jahr mit Versand der Vereinszeitschrift ausschließlich in digitaler Form.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 01. Januar im Voraus fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Das entsprechende Vereinskonto ist in der Anlage zur Beitragsordnung veröffentlicht.
§3 Zahlungsverzug und Mahnkosten
Wird der Beitrag nicht spätestens vier Wochen nach Fälligkeit (also bis zum 31. Januar) vollständig entrichtet, befindet sich das Mitglied automatisch im Zahlungsverzug. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges wird eine erste Mahnung ausgesprochen. Es wird eine Mahngebühr in Höhe der anfallenden Kosten erhoben. Erfolgt innerhalb weiterer zwei Wochen keine Zahlung, kann der Verein eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr erheben.
Weitere rechtliche Schritte zur Beitragseinziehung bleiben vorbehalten. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.01. des Geschäftsjahres eingezogen.
§4 Beitragshöhe
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird durch den Vorstand festgelegt und in der Anlage zur Beitragsordnung veröffentlicht.
Der Vorstand ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge jährlich im Rahmen der prozentualen Veränderung des Lebenshaltungsindexes (Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes) anzupassen. Eine solche Anpassung bedarf keiner Mitgliederversammlung, ist jedoch den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen. Anpassungen außerhalb dieses Indexes werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Bei Betragsanpassungen gilt ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Kalenderjahres.
§5 Besondere Regelungen
In begründeten Einzelfällen (z.B. soziale Härten) kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beitragserleichterungen gewähren. Änderungen der Anlage der Beitragsverordnung werden den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.03.2026 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen zur Beitragserhebung.
Anlage der Beitragsordnung
Stand 01.01.2027
Beitragskonto
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
AATiS e.V.
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE71 8305 0303 0011 0184 88
BIC: HELADEF1SA
Beitragsklassen
Mitglieder: 54,00€ / Jahr
Mitglieder bis 25 Jahre: 38,00€ / Jahr
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit
Download Satzung und Betragsordnung als PDF
